Gründerpreis der Stadt Dessau-Roßlau

Montag, 5. November 2018

Symbolbild Idee Unternehmensgründung

Klein- und Kleinstunternehmer, deren Gründung zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 30. Juni 2018 erfolgt ist, können sich bis 30. November 2018 für den Gründerpreis der Stadt Dessau-Roßlau bewerben. Insgesamt werden vier Preise für herausragende Leistungen vergeben.

Alle eigenständigen Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Freiberufler aus Industrie, Handwerk, Dienstleistung und der Kunst- und Kreativwirtschaft können sich für den Gründerpreis bewerben. Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter hat und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme maximal 10 Mio. Euro beträgt. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern – sowohl als Vollerwerbs- als auch als Nebenerwerbsgründungen – sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.

Es werden Unternehmen ausgezeichnet, die sich nach einer erfolgreichen Startphase am Markt etabliert haben. Daher ist es Bedingung, dass die Gründung Ihres Unternehmens zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 30. Juni 2018 erfolgt ist. Der Hauptsitz des Unternehmens muss im Stadtgebiet Dessau-Roßlaus liegen.

Folgende Kriterien werden berücksichtigt:

  • Innovationsgehalt (technologisch, ökologisch, gesellschaftlich, sozial)
  • Umsatz / Gewinn
  • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • soziales und gesellschaftliches Engagement, nachhaltiges Denken und Handeln

Weitere Informationen zur Bewerbung

Das Teilnahmeformular muss bis 30. November 2018 eingegangen sein.

per E-Mail: wirtschaftsfoerderung@dessau-rosslau.de

per Post:
GRÜNDERPREIS der Stadt Dessau-Roßlau 2018
Amt für Wirtschaftsförderung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zu weiteren Informationen

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