Land fördert Projekte zur Gestaltung des digitalen Wandels

Mittwoch, 12. April 2017

Auch Sachsen-Anhalt ist auf dem Wege in die digitale Gesellschaft. Davon ist Staatsminister Rainer Robra überzeugt. Die Gestaltung des digitalen Wandels sei eine der wichtigsten Aufgaben der Landesregierung. Daher fördern Staatskanzlei und Ministerium für Kultur „ab sofort auf der Grundlage einer neuen Richtlinie den digitalen Kultur- und Medienstandort Sachsen-Anhalt“, sagte Robra.

Dabei wird die Förderung auf zwei Bereiche ausgerichtet. Zum einen werden die Entwicklung innovativer audiovisueller Medienproduktionen und zum anderen die Digitalisierung des geistigen und kulturellen Erbes gefördert. Insgesamt stehen bis 2018 rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Digitalisierung soll einerseits beispielsweise sichern, aber andererseits dem Publikum einfacher zugänglich gemacht werden.

Die Förderrichtlinie soll dabei helfen, die Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen und gleichzeitig die Chancen für die Modernisierung der Informationsgesellschaft zu ergreifen. Dabei sei es neben dem Ausbau der Infrastruktur auch wichtig, dass in Sachsen-Anhalt digitale Inhalte produziert und die in diesem Bereich tätigen Unternehmen gestärkt werden, betonte Robra weiter. „Besonders wollen wir die vielen jungen Talente der Medien- und Designstudiengänge an unseren Hochschulen ansprechen.“ Daher liege die Förderuntergrenze bei 5000 Euro, so dass auch kleine Projekte eine Chance auf Förderung haben. Das Motto der neuen Förderung laute „Vom ‚Man Müsste mal…‘ zum ‚Das mache ich jetzt‘.“

Die Förderung wird über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) abgewickelt. Henning Schwarz, Geschäftsleiter der IB, ergänzt: „Das neu aufgelegte Förderprogramm unterstützt interaktive Inhalte wie Apps, Websites oder crossmediale Projekte.“ Die Maßnahmen, beispielsweise zur Digitalisierung des kulturellen Erbes, würden mit bis zu 90 Prozent gefördert. „Die IB sorgt für kurze Wege zur Förderung und berät die Kunden individuell – und immer noch persönlich“, ergänzte Schwarz.

Unter der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Gestaltung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt (DigiProjekt-LSA)“ der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. März können innovative audiovisuelle Medienproduktionen gefördert werden. Das trifft insbesondere zu, wenn es sich um interaktive Inhalte oder Produktionen mit dem Schwerpunkt Musik/Sound handelt. Aber auch audiovisuelle Medienproduktionen mit wissenschaftlichem Inhalt sind Gegenstand der Förderung. Darüber hinaus sind Digitalisierungsprojekte förderfähig, wenn sie sich mit herausragenden Kulturgütern befassen, die repräsentativ für eine Stadt oder Region oder das Land Sachsen-Anhalt sind. Ziel muss der öffentliche Zugang zu den Objekten sein.

Die Fördermittel müssen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt. Der Förderhöchstbetrag liegt je Vorhaben für Digital Creativity bei 130 000 Euro und für Digital Heritage bei 100 000 Euro.

Weitere Informationen stehen auf der Seite der IB zur Verfügung. Eine Beratung gibt es unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.

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