Kunststiftung Sachsen-Anhalt vergibt Förderungen und Stipendien

Förderung mit 1.000 Euro monatlich

Dienstag, 28. Mai 2019

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Noch bis zum 13. Juni können Künstlerinnen und Künstler eine Förderung für ihre Projekte beantragen. Auch in diesem Jahr unterstützt die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt künstlerische Vorhaben und vergibt Arbeitsstipendien. Bewerben können sich einzelne Personen, Institutionen und Vereine. Der Stiftungsrat entscheidet im Dezember 2019 über die Anträge.

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt schreibt jedes Jahr Förderungen und Stipendien aus. Auch 2019 sollen damit Kunst und Kultur im Land gezielt und nachhaltig unterstützt werden. Bewerben können sich KünstlerInnen aus verschiedenen Genres, egal ob Bildhauerei, Film, Malerei, Medienkunst, Design oder Tanz und Theater. Entscheidend bei der Auswahl der künstlerischen Vorhaben sind die Originalität, Qualität und Realisierbarkeit der Projekte. Förderfähige Projekte müssen ihren Ursprung in Sachsen-Anhalt haben, können aber auch internationale Wirkung haben. Die Stiftung unterstützt dabei mit einer Teilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten.

Vergabe von Arbeitsstipendien

Zur Förderung künstlerischer Einzelleistungen werden Arbeitsstipendien vergeben. Über 3 bis 6 Monate sollen KünstlerInnen dadurch konzentriert an einem neuen Vorhaben arbeiten können. Genutzt werden kann das Arbeitsstipendium auch für Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland. Die StipendiatInnen erhalten 1.000 Euro monatlich. Mehr Informationen zum Arbeitsstipendium gibt es auf der Webseite der Kunststiftung Sachsen-Anhalt.

Bewerbung und Antrag 

Bewerbungsschluss für Projektförderung und Arbeitsstipendium ist der 13. Juni 2019. Die Bewerbung muss schriftlich eingereicht werden an die

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)

Die Antragsformulare können direkt auf der Seite der Kunststiftung heruntergeladen werden. 

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