Deutscher Filmmusikpreis 2019

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Mittwoch, 25. September 2019

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Am 8. November 2019 wird zum sechsten Mal der Deutsche Filmmusikpreis während der 12. Filmmusiktage Sachsen-Anhalt im Steintor-Varieté Halle verliehen. Der von der International Academy of Media and Arts (IAMA) in Zusammenarbeit mit der DEFKOM – Deutsche Filmkomponistenunion initiierte Preis rückt das Genre und die sonst im Hintergrund tätigen Komponistinnen und Komponisten in den Fokus. In diesem Jahr werden erstmals Werke in der Kategorie „Beste Musik im Animationsfilm“ ausgezeichnet. Einreichungen und Empfehlungen sind ausschließlich in digitaler Form bis zum 4. Oktober 2019 möglich. Die Nominierten werden am 18. Oktober 2019 bekannt gegeben.

Filmmusik – Mit den Ohren sehen

Ein Film ohne musikalische Untermalung wäre wohl wie eine Speise ohne jegliches Gewürz. Das Grauen eines Horrorfilms, die Spannung eines Krimis oder der Herzschmerz eines Dramas sind ohne die akustischen Signale nur unzureichend zu vermitteln. Selbst im Stummfilm, also noch vor dem Einsatz von Sprache, wurde schon auf Musik zurückgegriffen, um bestimmte Botschaften zu transportieren. Filmmusik kann also als Gebrauchsanweisung, als Hinweis, wie das Gesehene einzuordnen ist, verstanden werden.

Um diesen Stellenwert angemessen zu würdigen, verleihen die International Academy of Media and Arts (IAMA) in Zusammenarbeit mit der DEFKOM – Deutsche Filmkomponistenunion seit 2014 den Deutschen Filmmusikpreis. Die Auszeichnung und das Event sollen die Wahrnehmung des Genres Filmmusik im Allgemeinen und die Aufmerksamkeit auf die beteiligten Filmkomponisten und -komponistinnen steigern. Nicht weniger zielen die Initiatoren auf die Identifikation und Förderung von Talenten und Nachwuchskräften sowie die nationale und internationale Stärkung der deutschen Filmmusikbranche ab.

Mit dem Deutschen Filmmusikpreis werden Filmkomponisten und -komponistinnen ausgezeichnet, deren eingereichte Komposition sich nach Meinung der Jury in besonderem Maße von anderen Werken abhebt. Ob die Musik im TV, Kino oder Internet Verwendung findet, spielt dabei keine Rolle. Der Fokus liegt auf der Filmmusik als Gesamtwerk.

Einzelheiten zu den Einreichungen

Der Deutsche Filmmusikpreis wird in den aus den vergangenen Jahren bekannten sechs Kategorien verliehen. In diesem Jahr können allerdings zum ersten Mal Vorschläge für die neue eigenständige Kategorie „Beste Musik im Animationsfilm“ eingereicht werden. Alle anderen Genres sind in den verbleibenden Kategorien antragsberechtigt.

Die 7 Kategorien im Überblick:

  • Beste Musik im Film 
  • Bester Song im Film 
  • Beste Musik im Animationsfilm 
  • Beste Musik im Kurzfilm 
  • Nachwuchspreis 
  • Ehrenpreis National 
  • Ehrenpreis International  

Für die Einreichung in den Kategorien „Beste Musik im Film“, „Bester Song im Film“, „Beste Musik im Animationsfilm“ und „Beste Musik im Kurzfilm“ berechtigt sind Kompositionen, die für Filmproduktionen mit einem deutschen Co-Produktionsanteil von mindestens 50 % komponiert wurden. Falls die Filmkomponisten und -komponistinnen nicht selbst, sondern die an der Produktion und an der Verbreitung Beteiligten (ProduzentInnen, VerleiherInnen, Verlage, Sender etc.) einreichen, ist zum Anmeldeformular eine Erklärung seitens der Filmkomponisten und -komponistinnen beizufügen, in der die Zustimmung zur Einreichung belegt ist.

In der Kategorie „Nachwuchspreis“ sind bis zum Ende der Frist formlose Vorschläge und Empfehlungen für geeignete und auszeichnungswürdige Talente und Nachwuchskräfte im Bereich Filmkomposition ausreichend. Die Ehrenpreise werden durch die IAMA, in Abstimmung mit der DEFKOM vergeben. Empfehlungen und Vorschläge sind auch hier möglich und ausdrücklich erwünscht.

In den Kategorien „Beste Musik im Film“ und „Bester Song im Film“ müssen die entsprechenden Filme nach dem 01.08.2018 und bis zum 04.10.2019; in der Kategorie „Beste Musik im Kurzfilm“ zwischen dem 01.02.2018 und dem 04.10.2019 erstmals veröffentlicht worden sein.

Vorschläge sind ausschließlich digital und bis zum 04.10.2019 einzureichen. Das Anmeldeformular haben wir im rechten Seitenbereich als PDF bereitgestellt. Außerdem findet sich dort die PDF mit den Richtlinien, denen die einzureichenden Unterlagen zu entnehmen sind. Des Weiteren wird mit der aktuellen Ausgabe 2019 erstmals eine Bearbeitungs- bzw. Einrichtungsgebühr in Höhe von 29,00 € /inkl. MwSt. erhoben.

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