2015 bleibt die Abgabe zur Künstlersozialversicherung stabil

Montag, 25. August 2014 by KSA

Selbstständige Künstler und Publizisten bleiben für den bisherigen Abgabesatz versichert.

Im Jahr 2015 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung mit 5,2 Prozent stabil. Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom Juli diesen Jahres verhindert einen weiteren Anstieg der Abgaben. Zudem sollen in Zukunft intensive Prüfungen bei den Arbeitgebern durch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse für eine faire Verteilung der Lasten zwischen den Unternehmen und für eine ausgewogene Finanzierung der Künstlersozialkasse sorgen.

 

Zur Zeit nutzen rund 180.00 selbstständige Künstler und Publizisten die Künstlersozialversicherung. Der Abgabesatz wird jährlich für das folgende Kalenderjahr festgelegt, als Bemessungsgrundlage dienen alle in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten.

 

Die Künstlersozialversicherung bietet freischaffenden Kreativen den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung mit einer wesentlichen Besonderheit in der Finanzierung: der Finanzbedarf wird zur Hälfte von den versicherten Künstlern aufgebracht und zur anderen Hälfte von den Verwertern der künstlerischen Leistung in Form eben der Künstlersozialabgabe.

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