In dieser Woche, am 01.12. startete die Filmreihe „Sturm und Zwang“. Gezeigt werden DEFA-Produktionen, die im Zuge des 11. Plenums des ZK der SED verboten wurden. Das Verbot durch das 11. Plenum im Dezember 1965 setzte eine massiv kulturpolitische Zäsur in Gang. Nicht nur die Veröffentlichung von Filmen wurde mit diesem Beschluss unterbunden, auch Bücher sowie Theaterstücke und Musik unterlagen von da an der politischen Kontrolle durch die SED.
Zwölf Filmproduktionen der Deutschen Film AG, kurz DEFA wurden verboten. So waren Filme betroffen, die sich gesellschaftskritisch mit Lauf und Entwicklung der DDR auseinandersetzen. Doch es blieb nicht nur bei dem Verbot der betroffenen Produktionen. Auch Künstlerinnen und Künstler, die Teil der Belegschaft des DEFA-Studios waren, wurden sanktioniert und verloren ihre Arbeitsplätze. Erst nach der Wende 1989/90 konnten diese Filme wieder gezeigt werden.
Das Zeughauskino greift diese in der DDR verbotenen Filmproduktion wieder auf und präsentiert alle zwölf Filmproduktionen in digitalisierter Fassung. Darüber hinaus soll im Rahmen der Filmreihe aber auch ein Blick auf die Zeit vor dem Verbot sowie dessen Auswirkungen geworfen werden. Zu diesem Zweck wird am 10.12 zu einem Symposium über das 11. Plenum des ZK der SED und dessen Folgen geladen.
Förderung erhält die Filmreihe der DEFA-Stiftung sowie das Zeughauskino durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeszentrale für politische Bildung.
Weitere Information zu der Filmreihe gibt es hier.