So klingt Sachsen-Anhalt

Zum ersten Mal wird der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt vergeben

<time datetime="2015-07-16"> Juli 16, 2015 </time>

Donnerstag, 16. Juli 2015 by KWST

So viel steht fest: Sachsen-Anhalt ist musikalisch. Da wurde es längst Zeit diese besondere Musikalität auch zu würdigen. Diese Aufgabe soll der neu geschaffene Landesmusikpreis übernehmen.

Nach der erstmaligen Vergabe in diesem Jahr, schließt sich mit dem Jahr 2016 ein zweijähriger Rhythmus der Preisverleihung an. 

Der außergewöhnliche Preis richtet sich an Musikerinnen und Musiker, die ein anerkanntes Lebenswerk aufweisen, in ihrer Arbeit ein hohes Maß an Weiterentwicklung erwarten lassen und dessen musikalische Kunstwerke die musikalische Landschaft in Sachsen-Anhalt bereichern.

Voraussetzung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler entweder durch Geburt, Wohnsitz, Anstellung oder durch ihr musikalisches Schaffen mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind. Nicht nur einzelnen Personen können durch den Musikpreis geehrt werden, auch Einreichungen von musikalischen Ensembles sind möglich. 

Die Einreichungen können von Musikvereinen, Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt oder von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden. Lediglich Einreichungen durch Eigenbewerbungen sind unzulässig und werden im Wettbewerb nicht berücksichtigt. Noch bis zum 31. Juli können die Vorschläge mit Angaben über die Künstlerin oder den Künstler und einer Begründung eingebracht werden. 

Nach Einsendeschluss entscheidet Schirmherr und Kultusminister Stephan Dorgerloh, mit Unterstützung einer fachkundigen Jury über die Vergabe des Musikpreises.

Der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert. In einer sich anschließenden Veranstaltung erfolgt die offizielle Verleihung des Musikpreises durch den Kultusminister. 

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