Rundfunkpreis Mitteldeutschland ausgeschrieben

Samstag, 22. Januar 2011 by KSA

Die Landesmedienanstalten von Sachsen (SLM), Sachsen-Anhalt (MSA) und Thüringen (TLM) schreiben auch im Jahr 2011 gemeinsam den Rundfunkpreis Mitteldeutschland aus, dessen Teilpreise in den Sparten Hörfunk, Fernsehen und Bürgermedien vergeben werden.

Mit der gemeinsamen Preisvergabe, die in diesem Jahr zum siebten Mal stattfindet, tragen die Landesmedienanstalten der hohen Qualität Rechnung, die zunehmend sowohl die im kommerziellen als auch im nichtkommerziellen Rundfunk Mitteldeutschlands produzierten Beiträge kennzeichnet. Außerdem sollen der vorhandene Ideenreichtum gewürdigt, die engagierte Berichterstattung in und über die drei Bundesländer anerkannt und den Preisträgern eine wesentlich größere öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Leistungen geboten werden.

Vergeben wird der Rundfunkpreis Mitteldeutschland in den Sparten "Hörfunk", "Fernsehen" und "Bürgermedien Hörfunk und Fernsehen". Ausgelobt werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 34.000 Euro für hervorragende Programmbeiträge privater kommerzieller und nichtkommerzieller lokaler und regionaler Hörfunk- und Fernsehproduzenten.

Private kommerzielle Hörfunkveranstalter aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen können ihre Beiträge für die Sparte "Hörfunk" bis zum 10. Mai 2011 bei der MSA einreichen. Die Ausschreibungsunterlagen sind im Internet (www.msa-online.de) abrufbar.

In der Sparte "Bürgermedien Hörfunk und Fernsehen" werden die besten Beiträge aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus Offenen Kanälen, Nichtkommerziellen Lokalradios sowie Ausbildungs- und Erprobungskanälen in Thüringen prämiert. Bewerbungsschluss ist der 31.Mai 2011. Die Ausschreibungsunterlagen gibt online unter www.tlm.de (Rubrik Ausschreibungen).

Die besten Beiträge der mitteldeutschen lokalen Fernsehveranstalter können bis bis zum 29. August 2011 eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind erhältlich unter www.slm-online.de.

Teilen

Kommentare

* = Pflichtfelder

Weitere Beiträge

Vorherigen Beitrag anzeigen Nächsten Beitrag anzeigen