Musikclubs als Kultureinrichtungen

Bund verhandelt erstmals Schutzmaßnahmen für Musikclubs

Mittwoch, 27. November 2019

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Sind Musikclubs Kultureinrichtungen? Darüber verhandelt nun erstmals der Deutsche Bundestag. Es geht um die Anerkennung von Musikspielstätten und damit verbunden um den Schutz der Clubkultur in Deutschland. Erste Gespräche dazu finden bereits im November 2019 statt. Mit einer Anhörung im Fachausschuss auf Bundesebene wird im Frühjahr 2020 gerechnet.

Musikclubs haben es schwer in Deutschland. Allein in den letzten 24 Monaten mussten viele Musikspielstätten ihre Veranstaltungsbetriebe schließen, so zum Beispiel das La Bim in Halle. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig enden die Gewerbemietverträge aufgrund von Anwohnerbeschwerden und Wohnungsbau aber unfreiwillig. 

Antrag auf Anerkennung von Musikclubs

In einem Antrag forderten einige Bundestagsfraktionen die Bundesregierung dazu auf, Musikclubs als Kultureinrichtungen einzustufen. Damit wären die Clubs künftig als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke zu behandeln. Bisher werden sie als Vergnügungsstätten eingestuft und vom Baurecht mit Wettbüros, Spielhallen und Bordellen gleichgesetzt. 

Der Begründungstext des Antrags verweist auf die Rolle der Clubkultur in Deutschland, die „für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland ist.“

Der Verband der Musikspielstätten in Deuschland e.V., LiveKomm, begrüßt die Entwicklung, die eine „symbolhafte Aufwertung und Anerkennung der Leistungen von Musikspielstätten“ bedeutet (Thore Debor, Sprecher der LiveKomm AG Kulturraumschutz). 

Mehr Informationen zum Thema? Gibt es hier

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