Kunststiftung - Abgabetermin für Förderanträge beachten

Mittwoch, 25. Mai 2011 by KSA

Der nächste Einreichtermin für Anträge an die Landeskunststiftung rückt näher. Bis zum 10. Juni können sich Künstler um die Förderung von Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie für interdisziplinäre Projekte bewerben.

Anträge können einzelne Personen, Institutionen und Vereine stellen. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.

Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung:
•    Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben
•    Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen
•    Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten)
•    Kunstankäufe u.a.

Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projekts. Die Kunststiftung kann eine Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Vor einer Teilfinanzierung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Zusage der Kunststiftung dient auch als Empfehlung für weitere Akquisen. Da kleinere Projekte oft keine zusätzliche Finanzierung erreichen, können diese bei einem Finanzumfang von bis zu 5.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Für Ankaufsvorhaben der zeitgenössischen Kunst können öffentlichen Institutionen Zuschüsse gewährt werden, sofern der Eigenanteil mindestens 1/3 der Gesamtsumme beträgt und sich noch eine weitere Institution oder Person an der Finanzierung beteiligt.
Formulare und weitere

Informationen finden unter www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/web

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