130 Milliarden Euro gegen die Corona-Krise

So profitieren Kultur- und Kreativwirtschaft vom Konjunkturpaket

 

Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern sowie Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder anzukurbeln hat sich die Bundesregierung auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Die Senkung der Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen, Zuschüsse für Familien und die Förderung von Zukunftstechnologien sollen mit 130 Milliarden Euro gestemmt werden. Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes hat zusammengetragen, welche Elemente für die Branche von Bedeutung sind. Wir fassen die Punkte für euch an dieser Stelle kurz und knapp zusammen.

Steuerlicher Verlustrücktrag

Für die Jahre 2020 und 2021 wird der steuerliche Verlustrücktrag erweitert. Durch einen eingeführten Mechanismus kann dieser Rücktrag bereits in der Steuererklärung 2019 finanzwirksam nutzbar gemacht werden, z.B. durch die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. So soll Liquidität geschaffen werden. 

Investitionen vorziehen

Es soll in allen Bereichen geprüft werden, ob geplante Aufträge und Investitionen – vor allem Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte und neue Rüstungsprojekte – die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen sollen, sofort umgesetzt werden können.

Entbürokratisierung

Damit öffentliche Investitionsfördermaßnahmen zügig in reale Investitionsprojekte umgesetzt werden können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden. Auch EU-weit möchte Deutschland ein Programm zur Entbürokratisierung auf den Weg bringen.

Kurzarbeitergeld

Auch für das kommende Jahr soll eine Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld vorgelegt werden.

Überbrückungshilfen

25 Milliarden Euro werden für die Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unter Corona-bedingten Umsatzausfall leiden, als Überbrückungshilfen bereitgestellt. Die Hilfen könne für die Monate Juni bis August beantragt werden, wenn Unternehmen im April und Mai 2020 Corona-bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet haben und diese auch von Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent anhalten. Bei Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet wurden, liegen die Monate November und Dezember 2019 für den Vergleich zugrunde. 

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird bis zum 30. September 2020 verlängert.

Milderung der Corona-Auswirkungen im Kulturbereich

Zur Abmilderung der Auswirkungen durch die Corona-Krise sollen die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten sowie die Förderung alternativer und digitaler Angebote gefördert werden.

 

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