Die Dauer von Streitfällen sollen mit dem Deutschen Medienschiedsgericht (DMS) ab dem 1.1.2017 klar verkürzt werden. Beide Parteien müssen damit einverstanden sein, die Probleme über das Medienschiedsgericht klären zu lassen – so sieht es die Schiedsklausel vor.
Daneben bietet das DMS an, Schlichtungsverfahren durchzuführen und Schiedsgutachten zu erstellen. Die Arbeit des DMS erfolgt auf der Grundlage der Schiedsgerichtsordnung. Namenhafte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft werden als Richter berufen, die von den Parteien festgelegt werden können.
Mehr Details zum Deutschen Medienschiedsgericht kann man auf der Webseite des gleichnamigen Trägervereins nachlesen.