Wirtschaftsminister verlängert Härtefallhilfe für Unternehmen und Selbstständige

Unternehmer*innen und Selbstständige aus Sachsen-Anhalt, die durch Corona in wirtschaftliche Schieflage geraten sind und bisher nicht auf Hilfsprogramme zurückgreifen konnten,  haben nun noch bis Ende September die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Ursprünglich war das Programm, das Bund und Land mit bis zu 41,28 Millionen Euro je zur Hälfte finanzieren, bis Ende Juni 2021 befristet: „Aufgrund der besonders niedrigen Inzidenzen ist Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg zurück zur Normalität. Dennoch haben noch immer zahlreiche Unternehmen mit Einschränkungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen – und nicht alle von ihnen haben Zugang zu den umfangreichen Förderprogrammen von Bund und Land. Die Härtefallhilfe schließt diese Lücke und schafft Perspektiven für Unternehmen und Arbeitsplätze. Daher war es wichtig, das Programm zunächst bis in den Herbst zu verlängern“, so Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann.

Voraussetzung ist, dass die Pandemie in den beantragten Monaten Verluste verursacht hat, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können, und dass die Unternehmen durch besondere Konstellationen keine anderen Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten können. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen Verlust macht, obwohl der Umsatzausfall in einem Monat unterhalb der für die Beantragung der Überbrückungshilfe geforderten Grenze von mindestens 30 Prozent liegt. Anträge können bis Ende Oktober 2021 über Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen oder vereidigte Buchprüfer*innen gestellt werden.

Infos und den Antrag findet ihr hier https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/haertefallhilf