BESTFORM 2019 // Teilnahmebedingungen // Stand: 08.08.2018

Die Teilnahmebedingungen gelten als rechtliche Grundlage des Wettbewerbs und als Regelwerk für alle Beteiligten.

Präambel
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt und die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH loben 2018 „BESTFORM 2019“ aus, einen landesweiten Wettbewerb für die Vernetzung der Kreativwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen, der den Mehrwert von kreativen Leistungen für Sachsen-Anhalt aufzeigen soll.

1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (folgend: Teilnehmer). Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.

2 Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen im Land Sachsen-Anhalt offen, die durch kreative Leistungen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Die Teilnehmer müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
  2. Die Bewerbung zum Wettbewerb kann online im Internet vorgenommen werden: www.bestform-sachsen-anhalt.de, per E-Mail: bestform@kreativ- sachsen-anhalt.de oder über den Postweg: Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Kennwort BESTFORM 2019, Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg.
  3. Die Teilnehmer können mehrere Beiträge anmelden. Für jeden Beitrag muss ein eigener Bewerbungsbogen ausgefüllt werden.
  4. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sowie das angeforderte Bild- und Textmaterial einzureichen. Alle Texte müssen in deutscher Sprache verfasst werden.
  5. a. Nur frist- und formgerecht angemeldete Bewerbungen nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Die postalischen Bewerbungsunterlagen sind spätestens zum 18. April 2019 (bis 12 Uhr, IMG Eingangsstempel) oder online (bis 12 Uhr) einzureichen. Es gelten die auf der Internetseite www.bestform-sachsen-anhalt.de zum Wettbewerb „BESTFORM 2019“ genannten Fristen.
    b. Für Form und Status der Einreichungen gilt:

    Der Umfang des Beitrages sollte drei A4-Seiten ohne Bild- und Fotomaterial und exklusive Bewerbungsbögen), nicht überschreiten. Eingereicht werden können:

    - neue, noch nicht realisierte Ideen und Konzepte
    - Produkte und Dienstleistungen, deren Markteintritt zum Zeitpunkt der Einreichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt

    Alle Beiträge müssen von einer kreativen Leistung im Sinne der 12 Teilmärkte (vgl. www.kreativ-sachsen-anhalt/maerkte) geprägt sein. Diese kann für sich stehen oder Teil einer interdisziplinären Zusammenarbeit sein. Es muss deutlich werden, dass ein wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Mehrwert durch die kreative Leistung generiert wird.

    Der Beitrag soll sich auf die unter 4.2 b aufgeführten Bewertungskriterien beziehen.

3 Teilnahmegebühr

Für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren werden keine Gebühren erhoben.

4 Wettbewerbsverfahren

  1. Nach dem Ende der Anmeldefrist prüft der Veranstalter alle Anmeldungen auf Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen und auf Vollständigkeit. Sollten während des Verfahrens zusätzliche Informationen benötigt werden, wird der Veranstalter diese bei den Teilnehmern anfordern. Falls nachgeforderte Informationen nicht in einer vom Veranstalter vorgegebenen Frist gegeben werden können, kann diese zur Nicht-Berücksichtigung des Teilnehmerbeitrages im Wettbewerb führen.

  2. a. Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter festgelegt und auf der Internetseite zum Wettbewerb „BESTFORM 2019“ bekanntgegeben.
    b. Die Jury bewertet die Qualität und trifft aus allen Einreichungen eine Prämierung anhand der folgenden Kriterien-Matrix.

    I. Qualität der Idee (80 %):
    Bewertet werden die kreative – gestalterische, ästhetische, schöpferische –Qualität sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz.

    I.I Innovationsgrad:
    Sind die Idee, die Dienstleistung oder das Produkt neu und anders für die Branche? Was ist am Beitrag kreativ und originell?

    I.II Nutzen:
    Wer hat einen Nutzen vom Projekt und worin besteht dieser?

    I.III Wirtschaftliches Potenzial:
    Hat das Projekt das Potenzial, sich am Markt zu etablieren? Wie kann dieses Potential begründet werden? Konnten oder können damit neue Marktsegmente erschlossen werden?

    I.IV Nachhaltigkeit:
    In welchen Aspekten ist das Projekt nachhaltig – zum Beispiel: ökologisch, ökonomisch und/oder sozial verträglich?

    II. Qualität der Zusammenarbeit mit anderen Branchen (20 %):
    Bewertet wird, wie die kreative Leistung einen Eingang in Segmente anderer Branchen findet oder voraussichtlich finden wird. Wie beeinflusst die Idee/das Produkt/das Projekt als kreative Leistung die Gesellschaft?
     
  3. Die Jurierung erfolgt in diesen Schritten:

    Die für die Jurierung zugelassenen Teilnehmer werden vom Veranstalter über das Ergebnis der Vorprüfung unterrichtet.

    Es werden in einer Vorauswahl die nominierten Teilnehmer durch die Jury ermittelt. In einer weiteren Sitzung, bei der sich die Teilnehmer mit ihren Beiträgen persönlich vorstellen, ermittelt die Jury aus diesen Nominierten die Preisträger/innen.

    Die Preisträger/-innen erhalten die Auszeichnung „BESTFORM 2019 /// MEHR /// WERT /// AWARD für kreative Ideen“ sowie das Recht, damit zu werben und das entsprechende Logo zu verwenden.

    Die Teilnehmer, deren Beiträge durch die Jury nicht für die weitere Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zugelassen werden, werden darüber schriftlich durch den Veranstalter in Kenntnis gesetzt.
     
  4. Die Jurysitzung ist nicht öffentlich.
     
  5. Die Entscheidung der Jury entzieht sich der gerichtlichen Nachprüfbarkeit. Insoweit wird jeder Rechtsweg ausgeschlossen.

5 Transport, Einlagerung und Versicherung, Präsentation der ausgezeichneten Beiträge

  1. Für die Anlieferung und Abholung der Wettbewerbsbeiträge, die in die Endrunde gelangen und zur Jurierung zugelassen sind (vgl. 4.3) sind die Teilnehmer verantwortlich. Sie organisieren den Transport als auch ggf. für die Einlagerung. Ort und Zeitraum für Anlieferung und Abholung werden durch den Veranstalter festgelegt und dem Teilnehmer mitgeteilt. Wird eine Rücksendung auf dem Postweg vereinbart, so muss der Teilnehmer eine wiederverwendbare Transportverpackung benutzen. Der Versand erfolgt in diesem Fall unfrei durch den Veranstalter.
  2. Alle Beiträge reisen auf Gefahr des Teilnehmers. Der Veranstalter bietet keine Versicherung der Beiträge an. Wird vom Teilnehmer eine Versicherung gewünscht, so muss er diese selbst abschließen (vgl. auch 7, Absatz 1).
  3. Die Wettbewerbsbeiträge müssen in einer für die Begutachtung durch die Jury geeigneten Form ausgeliefert werden (z. B. fertig montiert). Bei Produkten, die in Einzelteilen angeliefert werden, muss die Montage vor Ort durch den Teilnehmer oder durch eine von ihm beauftragte Person erfolgen. Gleiches gilt für die Demontage bei Abholung. Bei besonders sperrigen Gütern ist eine gesonderte Absprache zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zu treffen.

6 Preisverleihung

  1. Die Ehrung der Preisträger/-innen und die Auszeichnung „BESTFORM 2019 /// MEHR /// WERT /// AWARD für kreative Ideen“ erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Ort und Zeitpunkt werden vom Veranstalter festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt.
  2. Den Nominierten und Preisträgern/-innen werden Preisgelder, Urkunden und Logos zum Eigengebrauch in digitaler Fassung zur Verfügung gestellt. Mit dem Logo darf nur für den tatsächlich ausgezeichneten Beitrag geworben werden.
  3. Die Preisträger/-innen sowie alle durch die Jury Nominierten werden online auf der Internetseite zu „BESTFORM 2019“ sowie in den sozialen Netzwerken der Kreativwirtschaft Sachsen-Anhalt (Facebook, twitter, Instagram) aufgeführt.
  4. Über die Gestaltung und Art der Präsentation entscheidet der Veranstalter. Eine Abstimmung insbesondere Sperrfristen mit dem Teilnehmer erfolgt vor der Präsentation.

7 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet für die Beschädigung oder Verlust eines Wettbewerbsbeitrags nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Transport- und Ausstellungsversicherung empfohlen, um sich gegen etwaige Beschädigung, Verlust oder Diebstahl beim Transport, der Einlagerung, Jurierung und ggf. Präsentation in einer öffentlichen Schau abzusichern.
  2. Der Veranstalter haftet nicht, wenn Rechter Dritter durch den Teilnehmer oder seinen Wettbewerbsbeitrag verletzt werden, und übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die eingereichten Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden.
  3. Mit ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen bzw. der entsprechenden Zustimmung in der digitalen Version erklären die Wettbewerbsteilnehmer, dass sie bei der Herstellung des Wettbewerbsbeitrages kein geistiges Eigentum Dritter unerlaubt verwendet oder als Eigenes ausgegeben haben. Für die Verwendung von Bild-, Text- oder anderen Materialien und Informationen von Dritten liegen den Bewerbern schriftliche Einverständniserklärungen des Urhebers/Rechte- Inhabers oder der Mitentwickler vor. Insoweit stellen die Bewerber den Veranstalter anlässlich der eingeräumten Nutzungsrechte am Wettbewerbsbeitrag, für den Fall, dass Dritte die Verletzung ihrer Rechte geltend machen, von jeglicher Haftung frei.

8 Schutzrechte

  1. Für alle Nutzungsarten im Zusammenhang mit „BESTFORM 2019“ (Veröffentlichung im Internet, in Druckwerken, auf Datenträger usw.) sowie die Kommunikations-Elemente, die auf den Wettbewerb und die Beiträge bezogen sind, gilt: Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter für alle im Wettbewerbsverfahren zur Verfügung gestellten Daten und Angaben zum Teilnehmer und zum Wettbewerbsbeitrag (z.B. Texte, Bilder, Nachweise, Zertifikate) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, auch teilweise oder in Auszügen. Bedarf es – z. B. aufgrund von Patent- und Schutzrechten – einer Ausnahmeregelung, ganz oder teilweise, erfolgt die Dokumentation mit der Zustimmung im Onlineanmeldeverfahren bzw. postalisch schriftlich mit der Original-Unterschrift des Einreichers.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Angaben und Materialien auf Anfrage der Presse und vergleichbaren Organen zur Verfügung zu stellen – zum Zweck der Berichterstattung über den Wettbewerb „BESTFORM 2019“ und die ausgezeichneten Wettbewerbs- beiträge.
  3. Der Veranstalter erhebt und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer im Rahmen des berechtigten Interesses der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs. Folgende Angaben werden dabei verarbeitet: Name und Anschrift des Teilnehmers, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Teilnehmers, Name und Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Wirtschaftspartners – falls vorhanden. Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt oder die Teilnehmer deren Löschung fordern. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit kostenfrei Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und die Datennutzung widerrufen bzw. einschränken lassen. Empfänger der im Rahmen des Wettbewerbs bereitgestellten personenbezogenen Daten ist ausschließlich der Veranstalter.

9 Ausschluss vom Wettbewerbsverfahren, Aberkennung des Preises

Alle durch den Teilnehmer gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die nachweislich falsche Angaben gemacht haben, vom Wettbewerbsverfahren ausschließen. Bei Verdacht auf falsche Angaben kann der Veranstalter vom Teilnehmer einen Nachweis einfordern, der diesen entlastet. Wird erst nach der Preisverleihung bekannt, dass zu einem prämierten Beitrag falsche Angaben gemacht worden sind, kann der Veranstalter den Preis aberkennen.

10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg, das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet ausschließlich Anwendung. Für die Beteiligten am Wettbewerb wird der Rechtsweg ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Teile dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich oder möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.